Was fällt unter die Werbungskosten?




Neben der Entfernungspauschale fallen auch verschiedene andere Aufwendungen unter die Werbungskosten. In welchem Umfang und welche Kosten genau abgesetzt werden können, entscheidet oft der Einzelfall.

Arten von Werbungskosten

Ausbildungskosten, Pflichtversicherungsbeiträge, Kraftfahrzeugkosten und Aufwendungen für Vorstellungsgespräche fallen unter die Werbungskosten, sowie Berufskleidung oder Handykosten. Ebenso können Umzüge, die aufgrund der Arbeitsstelle notwendig waren, von der Steuer abgesetzt werden. Auch Berufsförderungsbeiträge, also Gewerkschaftsbeiträge sind Werbungskosten und machen sich positiv bei der Steuererklärung bemerkbar. Die Kosten für den Steuerberater oder eine Computersoftware für die Steuererklärung sind ebenso steuerlich absetzbar.

Die Werbungskosten sind ein großer Posten, bei dem kleine Steuertricks durchaus eine Wirkung haben können und durch die Steuertipps erfährt man schnell, welche Einzelposten angegeben werden können.

Lohnen sich Angaben zu den Werbungskosten?

Die Last der Finanzamt Steuer kann mit den Werbungskosten so gedrückt werden, dass eine Rückerstattung von zu viel gezahlter Steuer möglich wird. So wird das eigene Budget entlastet und neben den außergewöhnlichen Belastungen und anderen Posten lassen sich bei den Werbungskosten viele Rechnungen von der Steuer absetzen. Bei einigen Posten lassen sich Kosten auch ohne Quittungen geltend machen und insgesamt werden für die Werbungskosten derzeit 920 Euro vom Finanzamt als Pauschale anerkannt. Für höhere Aufwendungen müssen allerdings Quittungen vorgelegt werden können.